Seit vielen Jahren sind wir der kompetente, verlässliche Partner für eine große Zahl von Verbänden und Unternehmen der Siedlungswasserwirtschaft, der Gewässerunterhaltung, der Beregnung und des Deichschutzes. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, die Landeswassergesetze sowie die dazu ergangenen Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und DWA-Merkblätter etc. sind Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Dazu gehören etwa Wasserrechtsverfahren (Genehmigungen und Untersagungen) als auch die Gestaltung von Satzungen, z.B. Entwässerungs- oder Beitrags- und Gebührensatzung.
Hier gilt: Beratung geht vor Prozess!
Das Wasserverbandsrecht ist von Anbeginn unserer anwaltlichen Tätigkeit ebenfalls Gegenstand der täglichen Arbeit. Unsere besondere Expertise haben wir in dem Standardlehrbuch zum Wasserverbandsrecht (Rapsch-Pencereci-Brandt, 2. Auflage 2020) gezeigt. Gerichte zitieren uns mit diesem Werk häufiger.
Die rechtliche Beratung wird immer auch von lokal- und regionalpolitischen Bedingungen beeinflusst. Dies berücksichtigen wir umfangreich.
Die Kommunalverfassungen der einzelnen Bundesländer bestimmen das Handeln der Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Wir beraten unsere Mandanten auf ausgewählten Gebieten des Kommunalrechts, sind uns aber auch sicher, dass es für bestimmte Bereiche andere, höher spezialisierte Kolleginnen und Kollegen gibt. Deshalb arbeiten wir nur in den Bereichen, für die die geforderte Kompetenz vorhanden ist. Dies stimmen wir mit unseren Mandanten in jedem Einzelfall sauber ab.
Gerade hier kommt es auch besonders auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit bspw. mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern oder weiteren Experten an. Wir haben langjährige Verbindungen, arbeiten selbstverständlich aber auch mit den von unseren Mandanten beauftragten Beratern zusammen.
Wir verfügen über eine hohe Expertise, vor allem auf Auftraggeberseite, sind aber auch für Auftragnehmer, insbesondere, wenn es sich um kommunale Gesellschaften handelt, beratend tätig.
Unsere Mandanten begleiten wir von der ersten Idee zur Vergabe bis zur Beendigung etwaiger Beschwerdeverfahren.
Wie auch auf den anderen von uns vertretenen Gebieten bringen wir unsere Expertise als Referenten bspw. bei den Norddeutschen und Potsdamer Vergabetagen, den Vergabetagen des vhw-Bundesverbandes und ebenso bei dem kommunalen Studieninstitut Westfalen-Lippe ein.
GKMP Rechtsanwälte berät und vertritt Sie sowohl im öffentlichen als auch privaten Baurecht. Auch hier konzentrieren wir uns auf ausgewählte Gebiete, bei denen wir Ihnen sofort mit unserer Expertise zur Seite stehen.
Das Kommunalabgabenrecht ist einer unserer besonderen Schwerpunkte. Wir haben hier viele Leitentscheidungen der Gerichte herbeigeführt und begleitet. Städtebauliche Verträge begleiten wir umfangreich. Besonders spezialisiert sind wir auf den Umgang mit „notleidenden“ Erschließungsverträgen.
Die Gründung, Umgestaltung und Fusion privatrechtlicher öffentlicher Unternehmen gehören zu unseren ständigen Beratungsleistungen.
Zweckverbände und gemeinsame Kommunalunternehmen (gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts) werden durch uns mitgegründet und begleitet. Wir haben bei der Gründung von mehr als 80 Zweckverbänden mitgewirkt.
Besondere Erfahrung liegt auch bei verbandsinternen Auseinandersetzungen vor, die wir bisher nahezu immer streitschlichtend zu einem guten Ende führen konnten.
Die Kommunikation mit Kommunalaufsichtsbehörden (untere, obere und oberste) gehört zu unserem Standardrepertoire.
Es lässt sich nicht vermeiden: Manchmal knirscht es mächtig im Gebälk. Wir werden deshalb zunehmend bei internen Ermittlungen (interne Untersuchungen) von kommunalen Mandanten jedweder Rechtsform eingesetzt. Dabei arbeiten wir äußerst schnell und geräuschlos, um Verfehlungen und Straftaten aufzudecken und die Sache einer guten Lösung zuzuführen. Es versteht sich von selbst, dass wir solche Untersuchungen nicht bei Unternehmen durchführen, mit denen wir in einem aktuellen oder abgeschlossenen Mandatsverhältnis stehen.
RA Pencereci ist ausgebildeter Mediator und hat zahlreiche Weiterbildungen etwa beim Verhandeln nach der Harvard-Business-Methode absolviert. Er verfügt über die Kompetenz, auch umfangreiche und bereits lang schwelende Konflikte in ihrer Ursache zu erkennen und eine Lösung zu ermöglichen.
Dabei kommt ihm die langjährige Erfahrung als Vorsitzender von Einigungsstellen nach PersVG zu Gute.