Rechtsanwältin Harriet Bluhm berät seit mehr als 25 Jahren auf dem Gebiet des Abgabenrechts und der Erschließungsverträge. Sie verfügt über eine hervorragende, bundesweit anerkannte Expertise sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in unzähligen Abgabenverfahren vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten. Sie erteilt klar und deutlich Rat und beantwortet jede Frage zu den von ihr vertretenen Themen.
Sie hat mehr als 150 Seminare zum Abgabenrecht gegeben.
Obwohl Frau Bluhm seit einigen Jahren unter einer starkenSehbehinderung leidet, sind wir sehr froh, dass sie weiterhin vor allem auf dem Gebiet des Abgabenrechts bei uns tätig ist. Mit ihrer Assistentin, Frau I. Mutaliev, bearbeitet sie ihr Rechtsgebiet intensiv.
Weitere Tätigkeiten
Gefragte Referentin bei zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen
Durchführung von Inhouse-Schulungen
Veröffentlichungen
„Heranziehung zu Gewässerunterhaltungsgebühren“; LKV 2007, S. 358 f.
„Zulässigkeit privatrechtlicher Entgelte in der Abwasserentsorgung“; LKV 1999, S. 498 f.