Harriet Bluhm Porträt

Harriet Bluhm

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Hintergrund

  • geboren am 21.04.1959 in Hamburg
  • Studium an der Universität Bremen
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Bremen
  • zugelassen als Rechtsanwältin seit 1996
  • zugelassen als Fachanwältin für Verwaltungsrecht seit 1999

Kompetenzen

  • (Kommunal-)Abgabenrecht
  • Kommunalrecht
  • Wasser- und Wasserverbandsrecht
  • Öffentliches Baurecht

Expertise

Rechtsanwältin Harriet Bluhm berät seit mehr als 25 Jahren auf dem Gebiet des Abgabenrechts und der Erschließungsverträge. Sie verfügt über eine hervorragende, bundesweit bekannte Expertise sowohl in der außergerichtlichen Beratung, als auch in unzähligen Abgabenverfahren vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten. Sie erteilt klar und deutlich Rat und beantwortet jede Frage zu den von ihr vertretenen Themen.

Im Laufe der Zeit hat sie mehr als 150 Seminare zum Abgabenrecht gegeben.

Weitere Tätigkeiten

  • Referentin bei zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen/
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen

Veröffentlichungen

„Heranziehung zu Gewässerunterhaltungsgebühren“; LKV 2007, S. 358 f.

„Zulässigkeit privatrechtlicher Entgelte in der Abwasserentsorgung“; LKV 1999, S. 498 f.

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